Um im VPK aufgenommen zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Beitrittserklärung
- Leistungsbeschreibung
- Betriebserlaubnis
- Entgeltvereinbarung
- Selbstverpflichtungserklärung
Ordentliche Mitglieder können Träger von Einrichtungen und Diensten sein, die Leistungen der Kinder-, Jugend- oder Sozialhilfe auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher ( SGB VIII, SGB XII ) erbringen.
Darüber hinaus können Träger, welche sich noch in der Gründungsphase befinden, die Einzelmitgliedschaft beantragen.
Auch natürliche Personen, Vereinigungen und juristische Personen können fördernde Mitglieder werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Hinweise:
Eine gültige Betriebserlaubnis wird beim zuständigen Landesjugendamt beantragt. Die Entgeltvereinbarung wird beim und mit dem zuständigen örtlichen Jugendamt verhandelt.